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  •  News 2021

  • Umsetzung 2G-Regel in gedeckten Sportanlagen


    Freizeit- und Amateursport in Hessen ab dem 25. November 2021

    Nach § 20 Coronavirus-Schuztverordnung (CoSchuV) ist in gedeckten Sportstätten (hierzu zählen Reithallen!) ein Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 notwendig.
    Der gesetzliche geforderte Nachweis, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegen, kann für Personen über 18 Jahren dabei auf mehreren Wegen erfolgen:

    - durch einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
    - durch einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
     
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können den Nachweis durch die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte).
     
    Soweit nach dieser Verordnung ein Negativnachweis zu führen ist, kann dieser bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen  lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, auch durch einen Testnachweis nach Satz 1 Nr. 3 oder 5 geführt werden (Antigen-Schnelltest oder Schul-Testheft).

    Für Kinder unter 6 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, besteht generell keine Testerfordernis.

    Vor Betreten der Reithalle bitten wir daher alle Reiter/innen und Voltigierer/innen die entsprechenden Nachweise dem zuständigen Übungsleiter unaufgefordert vorzuzeigen.
    In Anbetracht steigender Corona-Zahlen bitten wir darum, die Anzahl von Besuchern auf dem Gelände so gering wie möglich zu halten, insbesondere wenn diese die o.g. Nachweise nicht erbringen können!


  • Umsetzung 3G-Regel in gedeckten Sportanlagen


    Freizeit- und Amateursport in Hessen ab dem 11. November 2021

    Nach § 20 Coronavirus-Schuztverordnung (CoSchuV) ist in gedeckten Sportstätten (hierzu zählen Reithallen!) ein Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 notwendig.
    Der gesetzliche geforderte Nachweis, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegen, kann dabei auf mehreren Wegen erfolgen:

    - durch einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,

    - durch einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,

    - durch einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik),
     
    - durch den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte).
     
    - Soweit nach § 3 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 (geimpft, genesen oder PCR-Test) der CoSchuV ein Negativnachweis zu führen ist, kann dieser bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen  lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, auch durch einen Testnachweis nach Satz 1 Nr. 3 oder 5 geführt werden (Antigen-Schnelltest oder Schul-Testheft).

    - Für Kinder unter 6 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, besteht generell keine Testerfordernis.

    Vor Betreten der Reithalle bitten wir daher alle Reiter/innen und Voltigierer/innen die entsprechenden Nachweise dem zuständigen Übungsleiter unaufgefordert vorzuzeigen.
    In Anbetracht steigender Corona-Zahlen bitten wir darum, die Anzahl von Besuchern auf dem Gelände so gering wie möglich zu halten, insbesondere wenn diese die o.g. Nachweise nicht erbringen können!


  • 27.10.2021 Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020


    Der Reit- und Fahrverein führt am 27.10.2021 seine Generalversammlung um 19.00 Uhr im Foyer der Hans-Pfeiffer-Halle für das Geschäftsjahr 2020 durch. Es gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, negativ getestet), was bei Betreten des Foyers nachgewiesen werden muss. 

    TAGESORDNUNG

    1. Begrüßung durch den Vorstand und Totenehrung
    2. Bericht der 1. Vorsitzenden und Geschäftsbericht
    3. Berichte der Übungsleiter Reiten u. Voltigieren
    4. Bericht der Jugendwartin
    5. Bericht des Aktivensprechers
    6. Bericht der Kassenprüfer
    7. Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020
    8. Neufassung der Satzung
    9. Ergänzungswahl Jugendwart/in
    10. Wahl der Kassenprüfer/in für das Geschäftsjahr 2021
    11. Ehrungen langjähriger Mitglieder 

    Zu Punkt 8: Die Neufassung der Satzung kann vorab in der Geschäftsstelle des Vereins sowie auf dem Aushang in der Reithalle eingesehen werden.



  • 18.-19.09.2021 Dressurturnier

    Am Wochenende des 18.-19.09.2021 wird der Reit- und Fahrverein Lampertheim ein reines Dressurturnier bis zur Klasse M durchführen. Die Ausschreibung ist seit Dienstag online.



  • 10.-11.07.2021 Springturnier

    Aufgrund der hohen reiterlichen Nachfrage plant der Reit- und Fahrverein Lampertheim kurzfristig ein weiteres Springturnier am Wochenende des 10.-11.07.2021 durchzuführen. Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen dürfen am Turnier wieder Amateursportler teilnehmen. Die Ausschreibung ist seit heute online.
    Zur Ausschreibung... 



  • 21.05.2021: Inzidenz Stufe 1

    Am Freitag, dem 21.05.2021 hat der Kreis Bergstraße die Stufe 1 (Inzidenz unter 100) erreicht. Das bedeutet, dass ab sofort wieder die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen greift.

    Sportbetrieb
    Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist in Stufe 1 nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand gestattet. Paare gelten als ein Hausstand. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt. Der Schulsport ist gestattet. Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen nachkommen können.
    Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.



  • 24.04.2021 Bundes-Notbremse

    Seit dem 24. April 2021 greift ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die sogenannte „Bundes-Notbremse“, d. h., die auf Bundesebene getroffenen Regelungen zur Eindämmung der Pandemie kommen nun zur Anwendung. Auch unter Berücksichtigung der Hinweise des Landessportbundes Hessen gibt es keine wesentlichen Verschärfungen für den Pferdesport. Lediglich der Gruppenunterricht für Kinder bis einschließlich 14 Jahren wird auf fünf Teilnehmer begrenzt. Sobald der Inzidenz-Wert auf unter 100 sinkt, gelten wiederum die landesrechtlichen Vorschriften.



  • 16.-18.04.2021 Springturnier bis zur Klasse S

    Unser Reitturnier findet vom 16.-18.04.2021 statt! 
    Aufgrund der Corona-Pandemiesituation war es erforderlich, die Ausschreibung anzupassen. Mehr erfahrt ihr unter Turniere.

    Der Turnieraufbau findet am Donnerstag, den 15.04.2021 ab 16.00 Uhr statt. 

  • 13.-14.03.2021 Springlehrgang

    Der Springlehrgang, der am 13-14.03.21 bei Reiner Neuhard stattfinden sollte, ist wegen der Herpes-Infektionsgefahr verschoben. Ein Alternativ-Termin wird noch bekannt gegeben.



  • 27.01.2021: Arbeitskarten für 2020

    Liebe Mitglieder,

    bitte denkt daran, die Arbeitskarten für das Jahr 2020 bis 31.01.2021 abzugeben. Diese können direkt beim Vorstand abgegeben oder in den Briefkasten der Reithalle eingeworfen werden.

  • 01.01.2021: Frohes neues Jahr

    Der Reit- und Fahrverein wünscht allen Mitgliedern ein frohes und gesundes neues Jahr!